Das Oberlandesgericht Koblenz hat sieben Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1&1 Telecom für unzulässig und unwirksam erklärt. Dies stellt einen Erfolg für Verbraucherschützer dar. Konkret darf 1&1 Mobilfunk-Verträge nicht mehr automatisch um zwölf Monate verlängern, da dies gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) verstößt, das ein jederzeitiges Kündigungsrecht vorsieht. Des Weiteren ist das Verbot, eigene SIM-Karten in Fremd-Modems zu installieren, unzulässig. Ebenso unwirksam ist eine Klausel, die besagt, dass Rechnungen durch den Upload ins Kundenkonto als fällig gelten, da dies eine fingierte Zustellung darstellt und intransparent ist. Mündliche Zusagen werden weiterhin als wirksam anerkannt, und einseitige Vertragsänderungen durch 1&1 müssen transparent formuliert sein.