Knöllchen, Blitzer, Handy am Steuer: Ab Juli haben Behörden doppelt so viel Zeit, Sie zu verfolgen 11.06.2026

Ab dem 1. Juli 2026 verdoppelt sich die Frist für Behörden, Verkehrsverstöße zu verfolgen, von drei auf sechs Monate. Diese Gesetzesänderung betrifft alle gängigen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken, Handyverstöße und Rotlichtverstöße. Bisher konnten Autofahrer darauf hoffen, dass Bußgeldbescheide nicht rechtzeitig zugestellt wurden oder fehlerhaft waren, was zur Einstellung des Verfahrens führte. Mit der verlängerten Frist haben die Behörden mehr Zeit, Zustellungsfehler zu korrigieren und Halter zu ermitteln, was den bisherigen verfahrensrechtlichen Spielraum für Betroffene erheblich einschränkt. Die sechsmonatige Frist beginnt am Tag des Verstoßes und kann durch den Versand eines Anhörungsbogens erneut beginnen. Obwohl Deutschland mit sechs Monaten im europäischen Vergleich großzügiger ist, nähert es sich damit europäischen Standards an.














