Das Europäische Parlament hat eine Verschärfung des EU-Asylrechts gebilligt, die schnellere Asylverfahren und Abschiebungen ermöglicht. Kernpunkte sind die Einführung einer Liste sicherer Drittstaaten, in die abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt werden können, sowie EU-weite Rückführungsregeln, die bei mangelnder Kooperation Haftstrafen vorsehen. Kritiker, darunter Hilfsorganisationen und die Grünen, bemängeln eine mögliche Aushöhlung des Asylrechts und eine Gefährdung von Menschenrechtslagen in Ländern wie Ägypten und Tunesien. Die Neuregelungen, Teil des GEAS-Pakets, bedürfen noch der formellen Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und sollen bis Juni 2026 umgesetzt sein, wobei Deutschland dies bis März 2025 anstrebt.