AfD wollte den größeren SPD-Fraktionssaal – Partei scheitert mit Klage vor Bundesverfassungsgericht 05.02.2026

Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Niederlage erlitten, da ihre Organklage auf die Zuteilung des traditionsreichen „Otto-Wels-Saals“ scheiterte. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass keine Verletzung parlamentarischer Rechte vorliegt, und der Saal verbleibt somit bei der SPD. Die AfD hatte argumentiert, dass die Zuweisung eines kleineren Saals trotz ihrer größeren Fraktionsgröße ihre Arbeitsfähigkeit und Rechte massiv einschränke. Das Gericht stellte jedoch klar, dass kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen bestimmten Sitzungssaal besteht, auch nicht für die zweitgrößte Fraktion. Der Otto-Wels-Saal hat für die SPD eine hohe symbolische Bedeutung, da er an Otto Wels und dessen Widerstand gegen die Nationalsozialisten erinnert.














