AfD-Mitarbeiter darf wegen Russland-Kontakten keinen Bundestagsausweis bekommen 13.02.2026

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten zu Recht kein Bundestagsausweis erhalten hat. Die Bundestagsverwaltung hatte die Ausstellung des Ausweises aufgrund von Kontakten des Mannes zu staatlichen Stellen in Russland verweigert. Die Richter sahen darin ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages. Der betroffene Mitarbeiter konnte nicht überzeugend darlegen, dass er die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Der unanfechtbare Beschluss bestätigt eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Zwei weitere Klagen von AfD-Mitarbeitern, denen ebenfalls ein Ausweis verweigert wurde, liegen dem Gericht vor.

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