AfD-Politiker Bystron verliert erneut Immunität 10.02.2026

Das Europäische Parlament hat erneut die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben, was Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München ermöglicht. Diese betreffen den Verdacht auf Betrug während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter (2017-2024), bei dem er möglicherweise private Kosten wie eine Reinigungskraft und Anwaltsgebühren über die Mitarbeiterpauschale des Bundestags abgerechnet hat, was sich über Jahre erstreckt und potenziell Hunderttausende Euro betrifft. Bystron weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet sich als Opfer politischer Verfolgung. Dies ist die dritte Aufhebung seiner Immunität, nachdem bereits frühere Verfahren wegen russischer Propaganda, einer Fotomontage mit Hitlergruß (wofür er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, das Urteil ist nicht rechtskräftig) und Verdachts auf Geldwäsche sowie Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal "Voice of Europe" stattfanden.














