AfD vorläufig nicht „gesichert rechtsextremistisch“: Der Anfang vom Ende des Parteiverbots 27.02.2026

Das Kölner Verwaltungsgericht hat der AfD in einem Eilverfahren vorläufig Recht gegeben und die Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz vorerst gestoppt. Die Richter befanden, dass das vorgelegte Material, trotz 7000 Seiten Umfang, nicht ausreicht, um die Partei als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Obwohl die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht und höhere Instanzen anders entscheiden könnten, deutet der Beschluss darauf hin, dass ein bundesweites Parteiverbot aufgrund mangelnder Beweislage schwierig werden könnte. Das Gericht betonte, dass ein autoritäres Staatsverständnis nicht verboten ist und die Partei primär wegen ihrer Ausfälle gegen Migranten und Minderheiten angreifbar ist, was jedoch nicht zwangsläufig eine exekutive Intervention rechtfertigt.













