Niederösterreich - AK mit Tipp: Richtig gesund melden beim AMS 11.06.2026

Die Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich warnt vor einem häufigen Fehler bei der Gesundmeldung gegenüber dem Arbeitsmarktservice (AMS), der zum Verlust von Arbeitslosengeld führen kann. Viele Betroffene melden ihre Genesung sofort, sobald der Arzt sie für den Folgetag gesundschreibt. Seit Juli 2025 gilt jedoch eine strikte neue Regelung: Arbeitslose müssen sich exakt am ersten Werktag nach dem Ende des Krankenstands zurückmelden. Diese Meldung kann telefonisch, persönlich oder über das MeinAMS-Konto erfolgen. Erfolgt die Meldung zu früh oder zu spät, kann der Anspruch auf das Geld für die dazwischenliegenden Tage entfallen. AK-Präsident Markus Wieser betont, dass die Sozialrechtsexperten der Kammer Betroffene dabei unterstützen, das verweigerte Geld zurückzufordern. Für weitere Informationen steht die AK-Beratung unter der Telefonnummer 057171-22 000 zur Verfügung.














