Amazon und Microsoft sehen sich endlich EU-Kartelluntersuchung im Cloud-Bereich gegenüber 07.05.2026

Die Europäische Kommission hat drei Marktermittlungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) eingeleitet, um mögliche wettbewerbswidrige Praktiken von Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure zu prüfen. Dies ist die erste Anwendung des DMA auf Cloud Computing. Die Untersuchungen sollen feststellen, ob AWS und Microsoft als „Gatekeeper“ eingestuft und DMA-Verpflichtungen unterworfen werden sollten, und gleichzeitig die Fähigkeit des DMA zur Bewältigung branchenweiter Wettbewerbsfragen bewerten. Globale Wettbewerbsbehörden, unter anderem in Japan, Frankreich, den Niederlanden, der OECD und dem Vereinigten Königreich, haben zuvor Bedenken hinsichtlich der Marktkonzentration, hoher Wechselbarrieren und des Kunden-Lock-ins durch AWS und Microsoft geäußert. Darüber hinaus wurden restriktive Softwarelizenzierungspraktiken von Microsoft von der britischen CMA beanstandet und werden von der US-amerikanischen FTC untersucht, wobei die Europäische Kommission ebenfalls mehrere Beschwerden erhalten hat. Die Wirksamkeit bestehender DMA-Abhilfemaßnahmen, die hauptsächlich für verbraucherorientierte Dienste konzipiert sind, wird für B2B-Cloud-Märkte in Frage gestellt. Die Untersuchungen sollen bis November 2026 für AWS und Azure abgeschlossen sein, mit möglichen DMA-Änderungen, die bis Mai 2027 vorgeschlagen werden.













