Apothekenreform beschlossen: Das soll sich für Patienten ändern 22.05.2026

Der Bundestag hat eine umfassende Apothekenreform beschlossen, die vorsieht, dass Apotheken künftig erweiterte Leistungen anbieten dürfen. Dies umfasst Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen wie Blutdruckmessungen und Schulungen zum richtigen Umgang mit Inhalationsgeräten, sowie die Möglichkeit, Schnelltests für diverse Viren durchzuführen. Darüber hinaus sollen Apotheker in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen, insbesondere für selbst zu zahlende, bekannte und länger eingenommene Präparate, sowie bei unkomplizierten akuten Erkrankungen. Krebspatienten und Organtransplantierte sollen von einer verbesserten Beratung profitieren, und eine Medikationsanalyse für Patienten mit fünf oder mehr Medikamenten wird eingeführt. Ziel ist es, die Versorgung zu sichern und Apotheken zu stärken, obwohl von Branchenvertretern und Kassen auch Kritik geübt wird, insbesondere bezüglich finanzieller Anreize und der Abgrenzung ärztlicher Tätigkeiten.














