App-Zwang: Verbraucherzentrale klagt gegen DHL 12.03.2026

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 3. März 2026 beim Landgericht Köln Klage gegen die DHL Paket GmbH eingereicht. Anlass ist die Praxis von DHL, nicht zustellbare Pakete in Packstationen zu hinterlegen, die ausschließlich über die Post & DHL App bedient werden können. Der vzbv argumentiert, dass dies Empfänger faktisch zur Installation der App und zur Zustimmung zu Nutzungsbedingungen zwingt, was unzulässig sei, da der Zugriff auf Pakete nicht technisch an eine Softwarebindung geknüpft sein dürfe. Obwohl das neue Postgesetz bereits ein Widerspruchsrecht gegen rein App-gesteuerte Packstationen vorsieht, hält der vzbv die standardmäßige Hinterlegung für rechtswidrig, da sie die Wahlfreiheit der Empfänger einschränke. Mit der Klage soll gerichtlich durchgesetzt werden, dass DHL diese Praxis einstellt.














