Ausschluss vom Deutschen Buchhandlungspreis: Weimer unterließ offenbar Nachfrage beim Verfassungsschutz 07.03.2026

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei linke Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen, da angeblich „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ gegen sie vorliegen. Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) deuten jedoch darauf hin, dass Weimer die genauen Inhalte dieser Erkenntnisse nicht erfragt hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BKM) bestätigte, dass die im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ vorgesehene Möglichkeit zur Präzisierung der Auskunft nicht genutzt wurde. Weimer verteidigte seine Entscheidung mit der Notwendigkeit, Extremismus zu bekämpfen und nur Institutionen zu fördern, die über jeden Zweifel erhaben sind. Die genauen Vorwürfe gegen die Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen wurden nicht offengelegt, da sie dem Geheimschutz unterliegen. Sowohl die Opposition als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels äußerten Bedenken, während die betroffenen Läden eine Klage erwägen.













