Ausweiskopie gefordert? – So schützen Sie Ihre Daten 30.04.2026

Die Anforderung von Ausweiskopien durch Unternehmen für Anmeldungen oder Kontoeröffnungen ist weit verbreitet, obwohl die praktische E-ID-Funktion des Personalausweises alternativ genutzt werden könnte. Grundsätzlich sollten Ausweiskopien aus Gründen der Datensparsamkeit, des Datenschutzes und wegen des hohen Missbrauchpotenzials vermieden und nur bei zwingender Notwendigkeit angefertigt oder herausgegeben werden. Wenn die Identität persönlich durch Vorlage des Originals nachgewiesen werden kann, reicht oft ein Vermerk wie "Personalausweis/Reisepass hat vorgelegen", wie das Bundesinnenministerium erklärt. Ausweisinhaber dürfen Kopien anfertigen, diese müssen jedoch als Kopie erkennbar sein, beispielsweise durch einen Vermerk "KOPIE" oder als Schwarz-Weiß-Abbildung. Nur Ausweisinhaber dürfen ihre Kopien weitergeben, außer bei Reisepässen im Rahmen von Visaanträgen mit Zustimmung des Inhabers. Nach der Übermittlung müssen Kopien datenschutzkonform vernichtet werden, und im Falle von Missbrauch wird schnelles Handeln, wie vom BSI empfohlen, angeraten.














