Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) klärt die Haftungsfrage bei automatisierten und zukünftig autonomen Fahrzeugen in Deutschland. Laut GDV bleibt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auch bei aktiviertem Fahrautomatisierungssystem für die Entschädigung zuständig. Unfallopfer sind somit unabhängig vom Automatisierungsgrad des Fahrzeugs genauso abgesichert wie heute. Dieses Prinzip soll Opferschutz gewährleisten und Vertrauen in automatisierte Fahrzeuge fördern. Die Schadenerfahrungen und Unfallhäufigkeiten werden, wie bei allen Fahrzeugen, weiterhin über die Typklasseneinstufung abgebildet.