Baden-Württemberg: FDP verliert vor Gericht gegen den SWR – und darf nicht am Triell teilnehmen 12.02.2026

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Südwestrundfunk (SWR) sein geplantes TV-Triell zur Landtagswahl in Baden-Württemberg nicht um die FDP erweitern muss. Die FDP hatte versucht, per Eilverfahren die Teilnahme ihres Spitzenkandidaten Hans-Ulrich Rülke zu erzwingen, scheiterte jedoch. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der SWR den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit wahre, indem er Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt. Aktuelle Umfragen, die der CDU, den Grünen und der AfD realistische Chancen auf über 20 Prozent der Stimmen einräumen, während die FDP um den Einzug ins Parlament bangt, rechtfertigen laut Gericht die Nichtberücksichtigung der FDP in diesem Format. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die FDP kann Beschwerde einlegen.














