Der Nationalrat hat eine Gesetzesvorlage zur Verschärfung des bäuerlichen Bodenrechts gutgeheissen, die den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken ausserhalb von Schutzzonen für Naturschutzorganisationen erschweren soll. Die Bauern befürworten die Änderung mit dem Ziel, mehr Land in bäuerlichem Besitz zu halten und die Ernährungssicherheit zu stärken, da Kulturland knapper werde. Pro Natura kritisiert dies scharf und weist auf das Beispiel der Horüti bei Luzern hin, wo über acht Hektar Land für die Anlage einer Weiherlandschaft erworben wurden. Die geplante Gesetzesrevision würde solche Projekte für Naturschutzorganisationen, die auf Biodiversitätserhalt abzielen, erschweren, da der Erwerb nur noch unter strengeren Auflagen, wie dem Vorkommen schützenswerter Arten, möglich wäre.