100.000 Euro in bar dabei, aber Bürgergeld-Empfänger: Berlin schlägt dem Bund Beweislastumkehr für verdächtige Vermögen vor 03.03.2026

Der Berliner Senat hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der Beschlagnahmung von Vermögen unklarer Herkunft beschlossen. Dieser Vorschlag, der auf Initiative von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beruht, zielt darauf ab, die Strafprozessordnung zu ändern, um Behörden die einfachere Einziehung von Vermögen zu ermöglichen, deren illegale Herkunft offensichtlich ist, aber schwer nachzuweisen ist. Bisher müssen die Behörden zweifelsfrei beweisen, dass Vermögen aus einer Straftat stammt, was angesichts der zunehmenden Professionalität von Straftätern bei der Verschleierung von Erlösen eine erhebliche Hürde darstellt. Der Vorschlag sieht vor, dass Personen mit erheblichen Vermögen die legale Herkunft nachweisen müssen, anstatt dass die Behörden die illegale Herkunft beweisen müssen. Dies soll kriminellen Strukturen den finanziellen Nährboden entziehen und die Handlungsfähigkeit des Staates stärken.













