BND: BfDI kann Kontrolle nicht einklagen und warnt vor weitreichenden Folgenvor 4 Stundenheise online 04.03.2026

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) abgewiesen. Die BfDI wollte gerichtlich durchsetzen, Einsicht in Anordnungen des BND-Präsidenten zu erhalten, insbesondere bezüglich CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation). Das Gericht entschied, dass die BfDI keine klagbare Rechtsposition hat, um solche Einsichtsrechte gerichtlich durchzusetzen. Stattdessen sei lediglich die Beanstandung beim Bundeskanzleramt vorgesehen, welche keine unmittelbar durchsetzbaren Rechte gewährt. Die BfDI befürchtet nun kontrollfreie Räume und fordert eine gesetzliche Nachbesserung, um ihre Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes gerichtlich durchsetzen zu können.















