BGH Klimaklagen gegen BMW und Mercedes 02.03.2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute zwei Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz. Die Klägerin fordert ein Verbot für den Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2030. Sie beruft sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und argumentiert, dass die Autobauer durch ihren hohen CO2-Ausstoß den politischen Handlungsspielraum einschränken und dadurch zukünftige Freiheitsrechte der Kläger gefährden. Diese Argumentation stützt sich auf den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der den Gesetzgeber zu Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz verpflichtete. Während es damals um die Pflicht des Staates ging, steht nun die Verantwortung von Großemittenten im Fokus. Die Klagen waren in den Vorinstanzen erfolglos.














