BGH-Entscheidung: BGH weist Klagen auf Erstattung von Schufa-Kosten ab 11.06.2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Schuldner die Kosten für eine Schufa-Auskunft nicht tragen müssen, wenn Gläubiger diese vor Klageerhebung einholen. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein wurden Urteile bestätigt, die die Erstattung von 1,35 Euro und 1,61 Euro ablehnten. Der BGH kritisierte, dass Inkassodienstleister solche Auskünfte einholten, bevor sie Gerichtsverfahren einleiteten. Das Gericht argumentierte, dass die Auskunft für die Einleitung eines Verfahrens nicht erforderlich sei und nur begrenzt aussagekräftig sei, insbesondere angesichts der langen Verjährungsfristen für gerichtlich festgestellte Ansprüche. Trotz der geringen Beträge befasste sich der BGH mit dem Fall, um eine grundsätzliche Klärung zu erreichen, ob Gläubiger solche Kosten pauschal auf Schuldner abwälzen dürfen.














