„Bürger werden bei Gericht zusätzlich zur Kasse gebeten“ 24.06.2026

Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten übt scharfe Kritik an zwei im Entwurf zum Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Änderungen, die den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger empfindlich einschränken sollen. Konkret soll künftig eine zusätzliche Pauschalgebühr in Höhe eines Viertels der Berufungsgebühr anfallen, wenn eine Berufung zwar angemeldet, aber nicht ausgeführt wird. Die Kammer bemängelt, dass unterlegene Parteien damit für die schriftliche Begründung eines mündlich verkündeten Urteils zur Kasse gebeten werden, nur um überhaupt beurteilen zu können, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat. Präsident Fink erklärt, diese Regelung bestrafe verantwortungsbewusstes Handeln, da wer nach Einsicht in die Urteilsbegründung von einer Berufung absehe, mit einer Gebühr belastet werde.














