Das Bundesgericht hat eine grundlegende Entscheidung getroffen: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss die Kosten für das Einfrieren von Spermien übernehmen, wenn eine geschlechtsangleichende Hormontherapie bei trans Personen vorgenommen wird. Im konkreten Fall hatte eine 22-jährige trans Person vor Beginn der Hormonbehandlung Spermien am Berner Inselspital einfrieren lassen. Die Kosten beliefen sich auf 300 Franken. Ihre Krankenversicherung lehnte die Übernahme jedoch ab und argumentierte, dass die Kryokonservierung nur im Rahmen einer Krebstherapie, Immuntherapie oder Stammzellentransplantation von der Grundversicherung gedeckt sei.