Bundesgericht zu Klimaaktivisten: Keine Sanitäter-Ausrede 03.04.2026

Das Bundesgericht hat drei Klimaaktivisten wegen der Blockade der Zürcher Quaibrücke am 20. Juni 2020 in letzter Instanz zu Geldstrafen verurteilt. Die unbewilligte Sitzblockade legte den privaten und öffentlichen Verkehr auf der stark frequentierten Brücke für mehrere Stunden lahm und störte den Betrieb von fünf Tramlinien. Die Polizei tolerierte den Protest zunächst für etwa 40 Minuten, doch das Gericht befand die Auswirkungen auf die Verkehrsteilnehmer als "nicht unerheblich". Ein Argument einer als Sanitäterin tätigen Aktivistin, die eine weisse Weste trug, wurde nicht anerkannt, da die Kleidung als Teil der Demonstrationsbekleidung von "Doctors for XR" eingestuft wurde und die Notfallversorgung in Zürich als ausreichend erachtet wurde.














