Ein sächsischer Bauunternehmer hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vorläufigen Erfolg gegen Vorwürfe des Engagements für die extreme Rechte erzielt. Diese Anschuldigungen stammten nicht vom Verfassungsschutz, sondern von einem Recherche-Kollektiv, das vom Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Sachsen e. V. getragen wurde. In Zusammenarbeit mit dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut der Universität Leipzig veröffentlichte dieses Kollektiv im März 2023 einen Bericht mit diesen Behauptungen. Der BGH betont die Notwendigkeit einer umfassenden Darstellung durch Medien, um eine faktengetreue Bewertung zu gewährleisten und keine wichtigen Details wegzulassen, die für eine scharfe Beurteilung relevant sind.