Bundesparteitag in Erfurt Demos gegen die AfD - was ist erlaubt und was nicht? 03.07.2026

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit für alle Deutschen, was bedeutet, dass Versammlungen, wie Demonstrationen gegen Parteitage, nicht genehmigungspflichtig, aber 48 Stunden vorher anzumelden sind, um Sicherheit und Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht betont die essenzielle Rolle der Versammlungsfreiheit für die Demokratie. Ein Verbot ist nur bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wie erwarteten Straftaten, zulässig und muss als letztes Mittel stets verhältnismäßig sein. Das Thüringer Landesverwaltungsamt verbot pauschal Versammlungen auf Zufahrtswegen zum AfD-Parteitag wegen erwarteter Blockaden, was einen schweren Eingriff darstellt. Während einige Blockaden strafbar sein können, wenn sie andere Versammlungen grob stören, hängt die Strafbarkeit vom Einzelfall ab, wobei symbolische Blockaden eher von der Versammlungsfreiheit gedeckt sind.














