Bundesrat stimmt Gesetz zu Bundeswehr darf künftig notfalls Drohnen abschießen 06.03.2026

Der Bundesrat hat einer Gesetzesänderung zugestimmt, die der Bundeswehr unter bestimmten Umständen erlaubt, Drohnen abzuschießen. Diese Maßnahme, die als Reaktion auf die gestiegene Anzahl von Drohnensichtungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und die Schwierigkeit, die Piloten zu identifizieren, eingeführt wird, soll die Abwehr von Drohnen verbessern und Zuständigkeiten klarer regeln. Insbesondere dürfen Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe nun direkt gegen Drohnen vorgehen, wenn eine Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastruktur besteht. Zusätzlich werden Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen verschärft, wobei Drohnenflüge in deren Lufträume künftig als Straftat mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Ein weiteres verabschiedetes Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (Kritis-Dachgesetz) legt strengere Schutzvorgaben für zentrale Institutionen fest, um Angriffe von Kriminellen, Extremisten und ausländischen Mächten abzuwehren.













