Der Bundesrat hat eine Verschärfung des Gesetzespakets zur Ausweitung digitaler Ermittlungsbefugnisse gefordert, das automatisierte Bildabgleiche und KI-gestützte Datenanalysen zur Strafverfolgung vorsieht. Konkret kritisiert die Länderkammer den Regierungsentwurf für den Paragrafen 98e der Strafprozessordnung als unzureichend, da er die Weiterverarbeitung von Daten in Strafverfahren an bestehende polizeiliche Plattformen koppelt, was die Nutzung von KI-Tools einschränken würde. Die Länder fordern eine eigenständige Kompetenz zur Datenzusammenführung für die Strafverfolgung und die Einbeziehung von Staatsanwaltschaftsdaten. Parallel dazu drängen sie auf erweiterte „Quick Freeze“-Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), um Verkehrsdaten präventiv zu sichern, wenn die Zuständigkeit der Landesbehörden noch unklar ist.