Bundesregierung beschließt Rentenerhöhung 05.03.2026

Ab dem 1. Juli 2026 werden die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent angehoben, wie die Bundesregierung beschlossen hat. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte, dass diese spürbare Anpassung die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente unterstreicht und über der erwarteten Inflationsrate von etwa 2,1 Prozent für dieses Jahr liegt. Die Rentenerhöhung übertrifft auch die Anhebung des Vorjahres (3,74 Prozent) und die von 2024 (4,57 Prozent). Die Höhe der Rentenanpassung orientiert sich primär an der Entwicklung der Bruttolöhne sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031, die ein Absinken unter 48 Prozent verhindert, ist Teil des Rentenpakets. Diese Maßnahme setzt die normale Rentenformel, die einen Nachhaltigkeitsfaktor zur Berücksichtigung des demografischen Wandels beinhaltet, außer Kraft. Die Rentenerhöhung betrifft Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, während Freibeträge für Witwenrenten ebenfalls angepasst werden; ein Absinken der Renten ist gesetzlich ausgeschlossen.















