Bundesregierung bringt neues Asylrecht ins Parlament: Das sind die wichtigsten Neuerungen – und die größten Streitpunkte 25.02.2026

Die Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen auf zentrale Änderungen der deutschen Asylpolitik geeinigt, um die EU-Asylreform (GEAS) umzusetzen, die Mitte Juni in Kraft treten soll. Kern der Reform ist die Begrenzung der Migration und die Eindämmung unkontrollierter Weiterwanderung innerhalb der EU, indem Asylbewerber künftig nicht mehr frei ihr Verfahrensland wählen können und schneller in den zuständigen Staat zurückgeführt werden sollen. Dies wird durch systematische Registrierung in der Eurodac-Datenbank und die Einrichtung von Grenzübergangsstellen zur Beschleunigung von Überstellungen unterstützt. Deutschland geht über die EU-Vorgaben hinaus, indem es Sozialleistungen für Asylbewerber kürzt, die sich eigentlich in einem anderen EU-Staat aufhalten müssten, und sogenannte Sekundärmigrationszentren einführt, um Rückführungen zu beschleunigen. Trotz anfänglicher Streitigkeiten, insbesondere bezüglich der Sekundärmigrationszentren, konnte die SPD frühere Arbeitserlaubnisse für Asylbewerber und das Tariftreuegesetz durchsetzen, während die verpflichtende Unterbringung in den Zentren auf sechs Monate verkürzt wurde.














