Das Bundeskabinett hat sich auf einen Änderungsentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) geeinigt, um den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und die Abhängigkeit von alten Kupferkabeln zu beenden. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger betont die Notwendigkeit, Bürokratie abzubauen, um Glasfaser in jedes Gebäude zu bringen. Ein zentraler Punkt ist das neue „Recht auf Vollausbau“, welches es Anbietern ermöglicht, nach dem ersten Anschluss weitere Haushalte im selben Gebäude zu erschließen. Eigentümer müssen Angebote prüfen und können nur in Ausnahmefällen widersprechen. Um Parallelstrukturen zu vermeiden, müssen Netzbetreiber Konkurrenten gegen eine einmalige Gebühr von 60 Euro Zugang gewähren. Zudem werden die Regeln für die Umlage von Betriebskosten auf Mieter vereinfacht und die maximale Umlagezeit in Ausnahmefällen auf neun Jahre verlängert. Parallel dazu sollen Genehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten beschleunigt werden.