BundesverwaltungsgerichtF-35-Beschaffungsdokumente dürfen nicht alle eingesehen werden 27.05.2026

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) ihren Abschlussbericht zur Beschaffung des F-35-Kampfjets nicht vollständig veröffentlichen muss. Die Begründung liegt darin, dass die Offenlegung kritischer Flugdaten wie Kurs und Geschwindigkeit die Sicherheit der Schweiz und ihre aussenpolitischen Beziehungen gefährden könnte. Ein Journalist hatte auf Einsicht in die Dokumente geklagt. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil muss die Empa dem Journalisten den Bericht geschwärzt aushändigen und jede Schwärzung detailliert begründen. In einem separaten Fall hat das Gericht einem Journalisten Zugang zu einem Bericht mit Evaluationskriterien für die Kampfjetbeschaffung gewährt, nachdem Armasuisse dies zuvor abgelehnt hatte.















