Bundesweiter Rosinen-Rückruf: Ministerium warnt vor unvollständiger Zutatenliste 11.02.2026

Bundesweit wird ein beliebtes Trockenobst-Produkt zurückgerufen, da bei amtlichen Untersuchungen Schwefeldioxid nachgewiesen wurde, das auf der Verpackung nicht als Allergen deklariert war. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) Nordrhein-Westfalen informierte über die Plattform lebensmittelwarnung.de über den Rückruf des Produkts „Rosine - Raisins“. Dieses Unternehmen konnte die Meldung nicht mehr selbst vornehmen. Schwefeldioxid und seine Salze, Sulfite, können bei Personen mit einer Unverträglichkeit, insbesondere bei chronischen Asthmatikern (fünf bis zehn Prozent der Erwachsenen in Deutschland), schwere Reaktionen auslösen. Die Kennzeichnungspflicht besteht ab einer Konzentration von 10 mg/kg.

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