Check-in, Bordkarte, Kinder: OGH kippt Zusatzgebühren bei Ryanair 29.06.2026

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil eine Reihe von Zusatzgebühren der irischen Billigfluglinie Ryanair für unwirksam erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums 15 Gebührenklauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) angefochten. Das Höchstgericht bestätigte nun, dass 14 dieser Klauseln unzulässig sind, darunter die 55-Euro-Check-in-Gebühr, eine Kleinkindergebühr von 25 Euro, Gebühren für Familiensitze sowie 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte.

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