Ein chinesisches Gericht in Hangzhou hat entschieden, dass die Entlassung eines Angestellten allein deshalb unzulässig ist, weil eine KI seine Aufgaben übernimmt. Im konkreten Fall sollte ein Qualitätssicherungsexperte eines Technologieunternehmens nach der Einführung eines KI-Systems um 40 Prozent herabgestuft werden. Nach seiner Weigerung wurde er entlassen. Das Gericht urteilte, dass technologischer Fortschritt allein keinen Kündigungsgrund darstellt und nicht unter die negativen Umstände fällt, die eine Unmöglichkeit der Vertragsfortführung begründen. Das Urteil bezieht sich auf eine frühere Entscheidung, die die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt hatte. Behörden versuchen aktuell, die Stabilisierung des Arbeitsmarkts mit dem KI-Wettlauf in Einklang zu bringen.