Deutschland bleibt bei Dublin-Asylverfahren nach Frist verantwortlich, wenn Italien sich weigert 05.03.2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland bei Dublin-Asylverfahren weiterhin zuständig bleibt, wenn Italien die Rücknahme von Migranten verweigert, jedoch nur bis zu einer Frist von sechs Monaten. Diese Frist beginnt nach einem akzeptierten Rücknahmegesuch oder einer endgültigen Gerichtsentscheidung. Wenn der ursprünglich zuständige Mitgliedstaat, in diesem Fall Italien, die Frist verstreichen lässt, muss das aufnehmende Land, hier Deutschland, den Asylantrag prüfen, unabhängig vom Grund der Nichtabschiebung. Diese Entscheidung des EuGH in Luxemburg beantwortet Fragen deutscher Gerichte, wie des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das über einen syrischen Asylbewerber entscheidet, der zuerst in Italien registriert wurde. Die Entscheidung ist relevant für die Anwendung der Dublin-Regeln vor der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Mitte Juni.














