Die wichtigsten Antworten zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) 12.06.2026

Das neue EU-Asylrecht, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), tritt am kommenden Freitag in Kraft und stellt ein „neues Kapitel“ in der Asylpolitik dar. Kernstück ist ein Schnellverfahren an der EU-Außengrenze für Personen mit geringer Schutzquote, gefälschten Papieren oder erhöhtem Sicherheitsrisiko, bei dem über Anträge aus Ländern wie Venezuela, Bangladesch und der Türkei innerhalb von zwölf Wochen entschieden werden soll. Das System führt zudem eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten ein und erleichtert Abschiebungen in Drittstaaten durch eine erweiterte Eurodac-Datenbank zur Nachverfolgung von Reiserouten und Anträgen. Ein Solidaritätsmechanismus sieht vor, dass akut belastete Mitgliedstaaten wie Griechenland und Italien durch die Übernahme von Asylbewerbern oder finanzielle Ausgleichszahlungen von anderen Staaten entlastet werden. Eine Krisenverordnung regelt Ausnahmen für Notfälle und eine neue Rückführungsverordnung verschärft die Abschiebungspraxis, einschließlich verlängerter Haftzeiten und der Möglichkeit der Abschiebung in Drittstaaten.














