Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) verkündete am Donnerstag die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Bildungsreform. Zentrales Ziel ist die einheitliche Personalzuständigkeit bei den Bildungsdirektionen, die Mischbehörden des Ministeriums und der Landesräte darstellen. Dies beseitigt bisherige Unklarheiten und gemischte Finanzierungen. Der „Bundesstrang“ der Direktionen wird für Personal an Bundesschulen zuständig, der „Landesstrang“ für Pflichtschulen. Künftig erhalten Schulen statt starrer Stellenpläne eine Gesamtpunktezahl, die ihnen mehr Flexibilität bei der Personalwahl – von zusätzlichen Lehrkräften bis zu Schulsozialarbeitern – ermöglicht. Auch die Freizeitpädagogik wird durch die Funktion des „Unterstützungspädagogen“ aufgewertet.