Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz zu Recht verurteilt, weil sie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einer Demonstrationsorganisatorin verletzt hat. Die Frau wurde nach Ausschreitungen bei einem genehmigten Frauenstreik am Internationalen Frauentag 2019 in Genf von den Schweizer Behörden zu einer Geldstrafe von 200 Franken verurteilt. Die Organisatorin wurde im Vorfeld darüber informiert, dass sie persönlich haftbar gemacht würde, falls die Genehmigungsbedingungen nicht eingehalten würden. Die Schweizer Gerichte warfen ihr einen unwirksamen Ordnungsdienst vor. Vor dem EGMR konnte sie jedoch eine Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren, ihrer Meinungsfreiheit sowie ihrer Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erfolgreich geltend machen.