Finanzierung 13. AHV-Rente Wenn sich Räte streiten: Die Einigungskonferenz als Ultima Ratio Arbeiten für den «Ghüderchübu»? Die Einigungskonferenz als Rettung Einmal mehr muss die 10.06.2026

Eine Einigungskonferenz wird einberufen, da sich National- und Ständerat weiterhin uneinig über die Finanzierung der 13. AHV-Rente sind, wobei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider fundamentale Differenzen bestätigte. Die Konferenz besteht aus je 13 Mitgliedern beider Räte, was in diesem Fall die gesamte SGK des Ständerats und eine Auswahl von 13 Mitgliedern der Nationalratskommission umfasst, was zum Ausschluss kleinerer Parteien wie der Grünliberalen führt. Nach der Einigungskonferenz können die Räte nur noch mit Ja oder Nein über den gesamten Vorschlag abstimmen. Solche Konferenzen sind nach der Reduzierung der Debattenrunden auf drei pro Rat ab 1992 häufiger geworden und spiegeln die politische Polarisierung und gegenläufige Mehrheitsverhältnisse in der Schweiz wider, wie Politikwissenschaftlerin Rahel Freiburghaus erklärt. Ein Scheitern ist möglich, wenn die Kompromissbereitschaft fehlt und der Problemdruck nicht gleich empfunden wird, was beim Streit um die 13. AHV-Rente der Fall ist, da der Ständerat eine unbefristete Finanzierung fordert, während der Nationalrat eine Regelung in der nächsten AHV-Reform bevorzugt. Ein Scheitern der Einigungskonferenz könnte hierbei eher zu keiner «Tabula rasa» führen, da die AHV voraussichtlich ein Dauerthema bleiben wird.














