Einmalaktion für 500 Häftlinge: Neue Details zum Vorschlag der Justizministerin 21.06.2026

Nach der Ankündigung von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), 500 Häftlinge „auf einen Schlag“ vorzeitig entlassen zu wollen, hat das Justizministerium auf Nachfrage des KURIER weitere Details vorgelegt. Der Vorschlag sieht drei Gruppen von Insassen vor, die je nach Höhe ihrer unbedingten Haftstrafe unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Zur ersten Gruppe zählen Häftlinge mit einer Strafe von bis zu neun Monaten, die bei Wohlverhalten nach drei Monaten entlassen werden können. Die zweite Gruppe umfasst Insassen mit bis zu 18 Monaten Haft, die nach sechs Monaten freikommen können, wenn sie sich durch anstandslose Vollzugslockerungen bewährt haben. Die dritte Gruppe betrifft Häftlinge mit Strafen von bis zu fünf Jahren – also schwere Verbrechen wie Raub oder Betrug. Hier ist keine Drittelung, sondern eine Halbierung der Strafe vorgesehen, ähnlich der bedingten Entlassung, jedoch ohne gerichtliche Auflagen oder Bewährungshilfe. Ausgenommen sind schwere Gewaltverbrechen, Sexualdelikte, Terrorismus und staatsfeindliche Verbindungen.














