Einstufung als gesichert rechtsextremDobrindt lässt nach Gerichtsbeschluss AfD-Gutachten prüfen 27.02.2026

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren am Donnerstag. Zuvor hatte der Verfassungsschutz im Mai 2023, noch unter Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), mitgeteilt, dass sich die Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen verdichtet hätten, basierend auf einem über 1.100 Seiten langen Gutachten. Dieses Gutachten führte Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern als Belege an und kam zu dem Schluss, dass die Partei ein vorherrschendes "ethnisch-abstammungsmäßiges" Volksverständnis vertritt, das Bevölkerungsgruppen abwertet. Das Ministerium erklärte, dass das Gutachten im April 2023 entgegengenommen wurde, aber keine fachliche Prüfung stattfand; nun werde im Zuge des Gerichtsbeschlusses eine vertiefte Prüfung erfolgen. Das Gericht sieht zwar Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung innerhalb der AfD, aber nicht in einer Weise, die dem Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz zuschreibt.














