Ermittler dürfen das Handy des Messerstechers von Winterthur nicht durchsuchen – das wollen Staatsanwälte ändern 08.06.2026

Staatsanwälte sehen in der Siegelung digitaler Geräte ein Haupthindernis für die Dauer von Strafverfahren, was im Fall des Messerstechers von Winterthur sogar eine Gefahr für die Sicherheit darstelle. Gemäß Bundesanwalt Stefan Blättler können Ermittler sichergestellte Smartphones und Laptops wegen der Strafprozessordnung (StPO) nicht durchsuchen, wodurch die Überprüfung auf mögliche Netzwerke im Hintergrund erschwert wird. Diese Regelung, die ursprünglich dem Schutz der Privatsphäre dienen sollte, wird von Strafverteidigern verteidigt, die argumentieren, dass andere Gesetze für die öffentliche Sicherheit greifen. Die Entsiegelungsverfahren dauern oft Monate bis Jahre, was die Ermittlungen erheblich verzögert. Die Staatsanwaltschaft schlägt vor, die Siegelung abzuschaffen und beschlagnahmte Daten sofort sichten zu können, insbesondere in Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit bedroht ist.














