Die Europäische Union hat wesentliche Neuerungen bei den Fluggastrechten beschlossen, die auch Passagiere aus der Schweiz betreffen könnten. Zukünftig müssen Fluggesellschaften bei der Flugpreisauszeichnung mindestens ein Handgepäckstück inkludieren und Tarife für Passagiere ohne Handgepäck mit einem Rabatt kennzeichnen. Familien mit Kindern bis 14 Jahren sowie Reisende mit Beeinträchtigungen haben zudem einen Anspruch darauf, kostenfrei nebeneinander platziert zu werden. Die Verordnung schafft auch mehr Klarheit bezüglich Entschädigungen bei erheblichen Flugverspätungen, wobei die bisherigen Fristen und Beträge beibehalten werden, sofern die Fluggesellschaft die Schuld trägt. Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere künftig besser über ihre Rechte informieren. Die Umsetzung in der Schweiz hängt von einer Übernahme durch den Bundesrat ins bilaterale Luftverkehrsabkommen ab, was von Experten als wahrscheinlich eingeschätzt wird.