EU-Parlament stimmt für verschärfte Abschiebung: Asylsuchende können künftig in Drittstaaten abgeschoben werden 10.02.2026

Das Europäische Parlament hat einer verschärften Abschiebepolitik zugestimmt, die es EU-Mitgliedstaaten erlaubt, Schutzsuchende künftig auch in Drittstaaten abzuschieben, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben, solange ein Abkommen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Diese Regelung, die von konservativen, rechten und rechtsextremen Parteien unterstützt wurde und noch von den EU-Staaten bestätigt werden muss, lockert die bisherige Anforderung einer engen Verbindung des Asylsuchenden zum Zielland, mit Ausnahme von unbegleiteten Minderjährigen. Zusätzlich wurde eine EU-weite Liste von sieben sicheren Herkunftsstaaten bestätigt, die schnellere Asylverfahren und Abschiebungen ermöglichen soll, wobei die Einstufung von Beitrittskandidaten wie Albanien, Montenegro und der Türkei möglich ist, aber Ausnahmen zulässt. Die neuen Regelungen sollen ab Juni in Kraft treten, mit einer formalen Bestätigung durch die EU-Staaten.













