EU-Parlament stimmt Reform der grenzüberschreitenden Arbeitslosigkeit zu 07.07.2026

Das Europäische Parlament hat eine bedeutende Überarbeitung der Verordnung 883/2004 verabschiedet, die auf eine Modernisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit für 16 Millionen mobile Europäer abzielt. Nach der Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union am 29. Juni zielt die Reform darauf ab, die Regeln für grenzüberschreitend Beschäftigte zu klären und die administrative Zusammenarbeit zur Betrugsbekämpfung zu verbessern. Eine wesentliche Änderung betrifft die Arbeitslosenunterstützung: Wenn ein Arbeitnehmer mindestens 22 aufeinanderfolgende Wochen in seinem Beschäftigungsland arbeitet, ist dieses Land für seine Leistungen zuständig. Dies stellt eine bedeutende strukturelle Veränderung für Luxemburg dar, das über 230.000 Grenzgänger beschäftigt. Während Luxemburg eine verlängerte Übergangsfrist erwirken konnte – was die vollständige Umsetzung potenziell bis 2028–2033 verzögert –, führt die Reform auch gemeinsame Definitionen für die Langzeitpflege sowie strengere Schutzmaßnahmen für entsandte Arbeitnehmer ein, um Missbrauch zu verhindern. Gewerkschaften begrüßten die Fortschritte, warnten jedoch vor administrativen Hürden, die Arbeitnehmer während der Übergangsphase benachteiligen könnten.













