EU-Richtlinie: Bundestag beschließt Recht auf Reparatur 25.06.2026

Der Bundestag hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Verbrauchern ein gesetzliches Recht auf Reparatur von Elektrogeräten einräumt. Betroffen sind unter anderem Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets und E-Bikes. Hersteller werden verpflichtet, diese Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zudem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass Reparaturen möglich sind – etwa durch austauschbare Akkus.

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