EU-Verordnungen für Honig, Milch und Marmelade: Die neuen Richtlinien für den Frühstückstisch 09.06.2026

Ab dem 14. Juni treten neue EU-Richtlinien in Kraft, die die Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Milch neu regeln. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelherstellung und -ketten zu stärken und Lebensmittelbetrug zu bekämpfen. Insbesondere bei Honig, Konfitüre, Fruchtsaft und Milch, die zu den meistverkauften und leider auch am häufigsten gefälschten Produkten in der EU gehören, sollen genaue Herkunfts- und Inhaltsstoffangaben für mehr Transparenz sorgen. Zuckerreduzierte Fruchtsäfte erhalten neue Kategorien, während Erdbeerkonfitüre nun unter bestimmten Bedingungen auch als Marmelade bezeichnet werden darf.

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