EuGH: EU-Länder müssen Ausweise von Transpersonen anpassen 12.03.2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass EU-Länder Transpersonen das Recht auf Ausweisdokumente einräumen müssen, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Dies bedeutet, dass Mitgliedsstaaten Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben müssen, da abweichende Angaben im Ausweis zu erheblichen Unannehmlichkeiten in Alltagssituationen wie Identitätskontrollen oder Grenzübertritten führen können. Der Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, deren Antrag auf Änderung ihrer Geburtsurkunde in Bulgarien abgelehnt wurde, da das nationale Recht dies nicht vorsieht. Das Urteil des EuGH in Luxemburg stärkt die Rechte von Transmenschen auf freie Bewegung innerhalb der EU und wird besonders für Personen aus Ländern wie Bulgarien, Ungarn und der Slowakei als bedeutsam erachtet, wo die rechtliche Geschlechtsanerkennung bisher faktisch unmöglich war.














