EuGH zu Ungarn: Rabattzwang in Lebensmittelhandel rechtswidrig 18.06.2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns Zwang zur Gewährung von Sonderangeboten im Lebensmittelhandel für rechtswidrig erklärt und damit das Grundprinzip des freien Wettbewerbs innerhalb der EU gestärkt. Ungarns Regelung, die ausländische Handelsketten verpflichtete, bestimmte Produkte mindestens 15 Prozent unter dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzubieten, wurde als Verstoß gegen die gemeinsame Marktorganisation (GMO) eingestuft. Der EuGH argumentierte, dass diese Maßnahme Händler daran hindert, Verkaufspreise und Mengen frei nach wirtschaftlichen Erwägungen festzulegen. Dies geschah im Kontext von Ungarns Bemühungen, die hohe Inflation zu bekämpfen, doch das Gericht befand die Maßnahmen als unverhältnismäßig. Ausländische Ketten wie Spar und Penny erleiden seit Jahren Verluste durch diese und weitere Preisregulierungen und drohen nun mit Schadenersatzklagen, wodurch Ungarns Staatshaftungsrisiko steigt.














