Europa verschärft das Asylsystem – was heisst das für die Schweiz? 11.06.2026

Am 12. Juni 2026 tritt der europäische Migrationspakt in Kraft, die umfassendste Reform des EU-Asylrechts seit Jahren. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu verbessern, die Aussengrenzen besser zu schützen und eine fairere Lastenverteilung durch einen Solidaritätsmechanismus zu schaffen. Ein zentrales Element sind Grenzverfahren für Personen mit geringen Anerkennungsquoten sowie die Schaffung externer Abschiebezentren. Für die Schweiz, als Schengen- und Dublin-Mitglied, ergeben sich technische Anpassungen: Die Altersgrenze für die Speicherung von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern sinkt von 14 auf sechs Jahre, und Überstellungsfristen werden verkürzt. Während der Solidaritätsmechanismus für die Schweiz nicht bindend ist, begrüßt der Bundesrat die Reform. Trotz des Pakts hält Deutschland an seinen Grenzkontrollen zur Schweiz fest, was die ursprüngliche Zielsetzung des Schengen-Raums teilweise konterkariert.














